Brandschutztüren (Feuerschutztüren) erfüllen die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer und Hitze zu sichern.
Brandschutztüren schließen selbständig und verhindern im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch und Feuer von Temperaturen bis zu 1000 °C. Im Falle eines Brandes gewährleisten sie – für die angegebene Dauer je nach Typenschild - die Rettung von Mensch und Tier.

Für den Einbau von Brandschutztüren ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung notwendig.Brandschutztüren verschiedener Klassen gibt es sowohl aus Stahl und Holz als auch als Alu-Glas-Konstruktion mehr Infos zu Brandschutztüren.
Brandschutztüren werden unterschieden nach Feuerwiderstandsklassen:
• REI 30 - 60 (feuerhemmende Türen) mit mindestens 30/60 Minuten Feuerwiderstand sind vorgeschreiben im Zimmereingangsbereich, Treppenhaus, Eingangstüren, versch. Lagerräumen, Heizungskelle und als Raumabschlüsse.
• REI 90 - 120 (feuerbeständige Türen) mit mindestens 90/120 Minuten Feuerwiderstand sind vorgeschrieben in Brandwanddurchbrüchen, zum Beispiel zwischen Garagen und Wohnhaus – Gangabschlüßen und bei grossen Brandabschnitten.
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